Fragen und Antworten rund um die Schweizer Lohnabrechnungen
Wir freuen uns immer, wenn wir für qualifizierte Personen einen neuen Job in der Schweiz finden können. Aus unserer Erfahrung als Recruiter wissen wir, dass unsere Kandidaten bei einem Umzug in die Schweiz viele Fragen haben, wie zum Beispiel: Wo melde ich mich an? Wie finde ich eine Wohnung?
Falls du dich in dieser Situation befindest, möchten wir dich auch auf eine Information bezüglich deiner Lohnabrechnung in der Schweiz aufmerksam machen. Wenn du im Vorstellungsgespräch mit deinem neuen Arbeitgeber den Lohn verhandelst, so ist dies immer der sogenannte «Bruttolohn». Dieser Bruttolohn wird dir jedoch nicht 1:1 ausbezahlt. Diverse kleine Summen für Sozialversicherungen werden davon abgezogen und du erhältst Ende Monat den «Nettolohn», welcher folglich ein kleinerer Betrag ist als der Bruttolohn.
Die Sozialbeiträge, die abgezogen werden sind: AHV, ALV, Pensionskasse, in gewissen Fällen die Quellensteuer und weitere. Wir wollen dir hier diese Sozialabzüge erklären und geben dir auch Links zu weiteren Informationen, damit du dich nicht wunderst, wieso du auf deinem Konto weniger Lohn erhältst, als du mit deinem Arbeitgeber verhandelt hast.
AHV Abzug
In der Schweiz erhältst du nach der Pensionierung vom Staat eine sogenannte AHV Rente. Der Betrag, den du mit ab 65 Jahren monatlich erhältst, wird auf Basis deiner Beitragsjahre und deinem Einkommen kalkuliert. In den Jahren in denen du gearbeitet hast, wird dir monatlich vom Bruttolohn ein Prozentsatz von 4.2% (die andere Hälfte bezahlt der Arbeitgeber) abgezogen, damit du später eine Rente bekommst.
Je länger du arbeitest und je mehr du verdienst, desto höher ist schlussendlich deine Rente im Alter. Allerdings ist die AHV Rente mit einem monatlichen Betrag von 2350 CHF begrenzt.
Ausserdem sorgt die AHV dafür, dass genau dieselben Renten auch bei Invalidität zur Verfügung stehen. Folglich bist du hier im Alter sowie auch im Risikofall durch den Staat für das Existenzminimum abgesichert.
Merkblatt zu den Lohnbeiträgen der AHV
ALV Abzug
In der Schweiz gibt es eine einzigartige Arbeitslosenversicherung. Du hast ein Recht auf Arbeitslosengeld, wenn du für mehr als 12 Monate in der Schweiz gearbeitet und während dieser Zeit diese Versicherung bezahlt hast (die Beiträge sind obligatorisch und werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen). Falls du entlassen wirst, oder selber kündigst, erhältst du in der Schweiz für maximal 2 Jahre 70-80% deines vorherigen Einkommens. Bitte beachte, dass es hierzu weitere Bestimmungen gibt und jeder Fall individuell beurteilt wird!
Merkblatt zu den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung
Pensionskassenabzug (BVG)
Zusätzlich gibt es für Arbeitnehmer in der Schweiz die Pensionskasse, welche die AHV Rente (staatliche Absicherung) ergänzt. Auch hier werden Gelder für die Rente angespart sowie auch im Risikofall (Invalidität, Todesfall). Die Berechnung der Pensionskasse Beiträge findet aufgrund deines versicherten Lohns bei der Pensionskasse statt. Dies ist dein Bruttolohn abzüglich eines Koordinationsabzuges. Im Rahmen des BVG wird nämlich nicht der gesamte Lohn versichert, sondern nur ein gewisser Lohnanteil. Der Koordinationsabzug wird zur Anwendung gebracht, um den Lohnanteil, der schon von der AHV gedeckt ist, nicht noch einmal abzusichern.
Der Arbeitgeber beteiligt sich auch hier zu 50% an den Beiträgen. Je älter ein Arbeitnehmer ist, umso höher sind die Prämien, da normalerweise auch der Lohn steigt. Der gesamte angesparte Betrag wird nach der Pensionierung in Form einer Rente ausbezahlt. Spezielle Bedingungen für die Pensionskassengelder gelten bei der Auswanderung:
Hier erhältst du alle Infos zum Thema Pensionskasse und Auswanderung.
Quellensteuer
Falls du in der Schweiz arbeitest und keinen Schweizer Pass oder C-Bewilligung besitzt, wird dir die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Für Personen mit der Niederlassungsbewilligung C sowie für Grenzgänger gelten besondere Bestimmungen.
Hier sind die Wegleitung und die Tarife zur Quellenbesteuerung von Basel-Stadt.
Schlusswort
In der Schweiz befindest du dich also in ausgezeichneten Händen, was Altersvorsorge und Risikoabdeckung anbelangt. Du wirst grundsätzlich von der AHV so unterstützt, dass du in jedem Fall ein Mindesteinkommen zur Verfügung hast. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sorgt dafür, dass du auch im Falle einer Arbeitslosigkeit dein Leben normal weiterführen kannst. Zusätzlich haben alle Arbeitnehmer durch die Pensionskasse (BVG) ein noch besser abgesichertes Einkommen nach der Pensionierung oder im Risikofall.
Das Allerbeste ist, dass dies alles passiert ohne, dass du dich grossartig selber darum kümmern musst, da die erwähnten Beiträge alle direkt vom Lohn abgezogen werden. Also kannst du dich auf deine neue Stelle und deinen Umzug in die Schweiz freuen!
Bei Fragen ist das Coopers Team für dich da
Natürlich darfst du unser Team jederzeit kontaktieren, falls du Fragen bezüglich all der Abzüge auf deiner Lohnabrechnung hast, oder du mehr über Altersvorsorge und Risikoabsicherung in der Schweiz erfahren möchtest.
Informationen teilen
Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Coopers Blogpost das Lohnsystem der Schweiz ein bisschen näherbringen konnten. Falls du Freunde hast, die sich auch für dieses Thema interessieren könnten, teile diesen Blogpost ungeniert auf Facebook, LinkedIn oder XING.
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